Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Das gilt auch und besonders im Geschäftsleben.
Ihr Mitarbeiter feiert einen besonderen Anlass? Dann machen Sie ihm doch mit einem Wellness-Gutschein eine große Freude. Bis zu 60 Euro ist ein solches Sachgeschenk als Aufmerksamkeit steuerfrei. Wichtig dabei ist, dass es sich dabei tatsächlich auch um ein besonderes Ereignis handelt.
Besondere persönliche Ereignisse im privaten Bereich sind beispielsweise
- Geburtstag
- Hochzeit
- Taufe, Kommunion oder Konfirmation des Kindes
Besondere persönliche Ereignisse im betrieblichen Umfeld können sein
- Beförderung
- Arbeitsjubiläum
- Verabschiedung
Nicht zu den besonderen persönlichen Ereignissen zählen Firmenjubiläen, Weihnachten oder sonstige Feiertage. Hier könnte statt der 60 Euro-Freigrenze die 44 Euro-Grenze zum Tragen kommen.
Wellness-Gutschein - die perfekte Aufmerksamkeit für besondere Anlässe
Mit einem Wellness-Gutschein liegen Sie immer richtig, denn Sie verschenken damit pures Wohlbefinden - und davon kann man schließlich nie genug bekommen.
Unser Angebot:
- 60 Euro Geschenk-Gutschein für alle Wellness-Anwendungen auf Wellness-Gutscheine.Shop
- Beliebt bei Männern und Frauen
- Einlösbar in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Ludwigshafen, Augsburg, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Rostock, Potsdam, Heidelberg, Fürth, Lübeck, Würselen, Krailling, Rüdersdorf, Feldkirchen bei München, Zwickau, Gladenbach
- Beliebig vom Beschenkten aufstockbar, wenn der Wert einer gewünschten Anwendung die 60 Euro übersteigt
- 3 Jahre gültig
- Bei größeren Stückzahlen ist eine individuelle Gestaltung nach Ihren Vorgaben möglich. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gern.
Da die Wellness-Gutscheine nicht gegen Bargeld eingetauscht werden können, sondern nur zum Bezug von Dienstleistungen berechtigen und eine Einlösung nur im Inland möglich ist, werden sie vom Finanzamt auch als Aufmerksamkeit gewertet, für die die 60 Euro Grenze gilt.
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Wichtiger Hinweis:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die steuerliche Behandlung von Geschenken im Unternehmensbereich sowohl beim Schenkenden als auch beim Beschenkten ist ein komplexes Thema. Fragen dazu klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.