Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft. Das gilt auch und besonders im Geschäftsleben.
Nicht nur vor Weihnachten oder zum Jahreswechsel: mit kleinen Zuwendungen bringen Sie Ihre Wertschätzung zum Ausdruck. Dabei gilt: Als Unternehmer können Sie Geschenke an Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner als Betriebsausgaben absetzen, wenn die Geschenke 35 Euro pro Person und Jahr nicht überschreiten.
Unsere Empfehlung: Wohlbefinden verschenken
Machen Sie Ihren Kunden, Lieferanten oder Geschäftspartnern eine besondere Freude und verschenken Sie einen Wellness-Gutschein, denn Wellness geht immer. Der Gutschein kann für unterschiedlichste Wellness-Anwendungen in den angeschlossenen Partnerstädten eingelöst werden - von Massage über Beauty-Anwendungen bis zur Kältesauna.
Unser Angebot:
- 35 Euro Geschenk-Gutschein für alle Wellness-Anwendungen auf Wellness-Gutscheine.Shop
- Beliebt bei Männern und Frauen
- Einlösbar in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Ludwigshafen, Augsburg, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Rostock, Potsdam, Heidelberg, Fürth, Lübeck, Würselen, Krailling, Rüdersdorf, Feldkirchen bei München, Zwickau, Gladenbach
- Beliebig vom Beschenkten aufstockbar, wenn der Wert einer gewünschten Anwendung die 35 Euro übersteigt
- 3 Jahre gültig
- Bei größeren Stückzahlen ist eine individuelle Gestaltung nach Ihren Vorgaben möglich. Nehmen Sie dazu einfach Kontakt mit uns auf - wir beraten Sie gern.
Der 35 Euro Wellness-Gutschein als Geschenk für Kunden, Lieferanten und Partner
Damit sowohl Sie als auch der Beschenkte Freude an dem Geschenk haben, beachten Sie bitte die folgenden Punkte:
Voraussetzung dafür, dass Sie Geschenke bis zu 35 Euro als Betriebsausgabe absetzen können, ist, dass das Geschenk aus betrieblichen Gründen, zum Beispiel aus Dank für die gute Zusammenarbeit, gemacht wird und nicht an eine Gegenleistung gebunden ist.
B2B- und B2C-Geschenke müssen versteuert werden. Wenn Sie nicht wollen, dass der Beschenkte das Geschenk als Einnahme versteuern muss, können Sie das Geschenk pauschal mit 30% seines Wertes zzgl. Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag versteuern. Die Steuer ist dann für Sie ebenfalls als Betriebsausgabe abzugsfähig.
Bis zu 35 Euro können Sie im Jahr pro Person verschenken. Mehrere Geschenke an ein und dieselbe Person werden dabei addiert. Überschreiten Sie das Limit von 35 Euro, dann kann das Geschenk nicht mehr als Betriebsausgabe verbucht werden - nicht einmal der Anteil unter 35 Euro. Stattdessen wird der Wert des gesamten Geschenks dann als Entnahme aus dem Betriebsvermögen behandelt und muss als Gewinn versteuert werden.
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Die Alternative zur Gehaltserhöhung: Geschenke
für Mitarbeiter bis 44 Euro pro Monat steuerfrei
Bei besonderen Anlässen: Geschenke
für Mitarbeiterbis 60 Euro steuerfrei
Wichtiger Hinweis:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und erheben nicht den Anspruch auf
Vollständigkeit. Die steuerliche Behandlung von Geschenken im Unternehmensbereich
sowohl beim Schenkenden als auch beim Beschenkten ist ein komplexes
Thema. Fragen dazu klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem
zuständigen Finanzamt.