44 Euro Wellness-Gutschein - Die Geschenkidee für Ihre Mitarbeiter

Die Alternative zur Gehaltserhöhung: der 44 Euro Wellness-Gutschein

Als Arbeitgeber dürfen Sie Ihren Mitarbeitern jeden Monat kleinere Geschenke bis zu einem Wert von 44 Euro machen. Diese sogenannten Sachzuwendungen sind steuerfrei und frei von Sozialabgaben, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Damit stellen sie eine interessante Ergänzung zum Arbeitslohn dar, mit der Sie als Arbeitgeber nicht nur Ihre Wertschätzung ausdrücken, sondern gleichzeitig auch einen wichtigen Beitrag zur Gesunderhaltung Ihrer Arbeitnehmer leisten können. Denn mit einem Wellness-Gutschein können sich Ihre Mitarbeiter eine wichtige Auszeit nehmen, um physisch und psychisch zu regenerieren.

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Gut zu wissen: Da die Wellness-Gutscheine nicht gegen Bargeld eingetauscht werden können, sondern nur zum Bezug bestimmter Dienstleistungen berechtigen und eine Einlösung nur im Inland möglich ist, werden sie vom Finanzamt auch als Sachzuwendungen gewertet, die unter die 44 Euro Sachzuwendungsgrenze fallen.

Zusätzlich zur Freigrenze der monatlichen Sachzuwendungen haben Sie als Arbeitgeber weiterhin die Möglichkeit, jedem Mitarbeiter Geschenke bis zu 60 Euro pro Jahr bei besonderen persönlichen Anlässen zu schenken.

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Wichtiger Hinweis:
Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr und erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Die steuerliche Behandlung von Geschenken im Unternehmensbereich sowohl beim Schenkenden als auch beim Beschenkten ist ein komplexes Thema. Fragen dazu klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.