Wellness in Zeiten von Corona

Dass Wellness viel mehr ist als ein angenehmer Zeitvertreib wird besonders in den schwierigen Zeiten der Corona-Pandemie deutlich. Doch was ist während Corona an Wellness überhaupt möglich und worauf solltest du achten? Im Folgenden haben wir Informationen zum Thema Wellness und Corona zusammengestellt, die dir helfen sollen.

***NEWS- UPDATE zu Wellness und Corona vom 01.04.2021 ***

Erste Bundesländer ziehen die Notbremse. In Hamburg beispielweise werden alle körpernahen Dienstleistungen erneut untersagt. Friseure bleiben geöffnet, Kunden müssen aber einen tagesaktuellen negativen Coronatest vorlegen.

***NEWS- UPDATE zu Wellness und Corona vom 08.03.2021 ***

Es werden bundesweite Lockerungen beschlossen, die auch die Wellness-Branche betreffen. Wellness-Anwendungen wie Massagen oder Kosmetikanwendungen sind in vielen Bundesländern wieder möglich, wenn auch mit manchen Einschränkungen. So sind beispielsweise Anwendungen, bei denen keine Maske getragen werden kann, tagesaktuelle negative Coronatests Pflicht.

***NEWS- UPDATE zu Wellness und Corona vom 16.12.2020 ***

Da der Teillockdown nicht die erwünschte Wirkung auf die Corona-Zahlen in Deutschland hatte, folgt nun der verschärfte Lockdown. Das bedeutet, dass auch alle Dienstleistungen, bei denen körperliche Nähe nicht vermieden werden kann, wie zum Beispiel Massagen oder Kosmetik-Anwendungen untersagt sind. Einzige Ausnahme sind medizinische notwendige Behandlungen im Bereich der Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie.

*** NEWS-UPDATE zu Wellness und Corona vom 02.11.2020 ***

Deutschland geht in den Teil-Lockdown. Das bedeutet, dass unter anderem auch viele Wellness-Einrichtungen analog zum ersten Lockdown im Frühjahr 2020 geschlossen werden. Von dieser Corona-Schließung betroffen sind auch Massagestudios und Kosmetikstudios.

@SupportYourLocals - Unterstütze lokale Wellness-Studios während der Corona-Krise

Was in den Medien leider nur selten Erwähnung findet ist die Tatsache, dass die Corona-Pandemie nicht nur Restaurants und Hotels stark zusetzt, sondern auch der Wellness-Branche. Auch Massage- und Kosmetik-Studios sowie Saunen und Thermen sind von den Corona-Lockdowns betroffen und haben bereits mehrere Monate der Schließung hinter sich. Zusätzlich waren die Monate, in denen trotz Corona-Pandemie weitergearbeitet werden durfte, von zusätzlichen Kosten für erweiterte Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen sowie verminderte Einnahmen aufgrund geringerer Kundenzahlen geprägt.

Corona ist für alle betroffenen Wellness-Einrichtungen eine große finanzielle Belastung. Umso wichtiger ist jetzt die Unterstützung durch alte und neue Kundschaft - zum Beispiel über den Kauf von Gutscheinen. Allerdings scheuen manche Menschen derzeit das mehr oder weniger real vorhandene Risiko, dass das gewählte Wellness-Studio die Corona-Pandemie finanziell möglicherweise nicht übersteht und der Gutschein dann nicht mehr eingelöst werden kann. In dem Fall wäre das investierte Geld verloren.

Die Alternative: Ein Wellness-Gutschein

Mit unseren Wellness-Gutscheinen unterstützt du lokale Wellness-Unternehmen und das relativ risikofrei. Denn der Wellness-Gutschein kann bei vielen lokalen Wellness-Anbietern in Berlin, Hamburg, München, Köln, Frankfurt am Main, Stuttgart, Düsseldorf, Dortmund, Bremen, Dresden, Hannover, Nürnberg, Duisburg, Bochum, Ludwigshafen, Augsburg, Mönchengladbach, Aachen, Krefeld, Oberhausen, Rostock, Potsdam, Heidelberg, Fürth, Lübeck, Würselen, Krailling, Rüdersdorf, Feldkirchen bei München, Zwickau, Gladenbach eingelöst werden. Du wirst also mit ziemlicher Sicherheit innerhalb der gesetzlichen Laufzeit von über drei Jahren einen Wellness-Anbieter finden, bei dem du eine wertvolle Auszeit vom Alltag nehmen kannst.

Wellness während Corona

Mit entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen ist Wellness auch während der Corona-Pandemie möglich

Wellness und Corona

Die weltweite Corona-Pandemie hat auch Deutschland fest im Griff und führt zu diversen Einschränkungen. Zusammen mit vielen anderen Branchen ist davon auch die Wellness-Branche besonders betroffen. Sogenannte körpernahe Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, bergen ein erhöhtes Infektionsrisiko mit dem SARS-CoV-2 Virus und unterliegen deshalb besonderen Auflagen, um Angestellte und Kunden vor einer Ansteckung so gut wie möglich zu schützen. Zu diesen körpernahen Dienstleistungen gehören zum Beispiel Massagen, Kosmetik-Anwendungen, Maniküren und Pediküren. Solange Corona auch Deutschland heimsucht, ist jedes Wellness-Studio verpflichtet, einen Infektionsschutzplan zu erstellen, der Mitarbeiter und Kunden vor Corona zu schützen soll. Unterstützt werden die Wellness-Einrichtungen dabei von der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Auch wenn jedes Massage- und Kosmetikstudio sowie alle übrigen Wellness-Einrichtungen individuelle, auf ihre ganz speziellen Bedürfnisse und Erfordernisse, zugeschnittene Infektionsschutzpläne erstellen müssen, so haben sie doch eine ganze Reihe gemeinsamer Maßnahmen.

Allgemeine Corona-Schutzmaßnahmen im Wellness-Bereich:

  • Personen mit Symptomen einer Infektion der Atemwege oder Fieber sollen sich generell nicht im Studio aufhalten.
  • Beim Betreten des Studios sind die Hände zu waschen oder zu desinfizieren.
  • Im Studio müssen sowohl von den Angestellten als auch von den Mitarbeitern Mund-Nasen-Bedeckungen getragen werden, wenn im Wellness-Studio der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.
  • Während der Wellness-Anwendung dürfen sich im Behandlungsraum bzw. am Behandlungsplatz nur der Kunde bzw. die Kundin und der oder die zuständige Beschäftigte einander nähern.
  • Bei Dienstleistungen in der Nähe des Gesichts, beispielsweise in Kosmetikstudios, bei denen der Kunde keine Schutzmaske tragen kann, müssen Beschäftigte mindestens FFP2-Masken oder Masken mit der Bezeichnung N95 und KN95 sowie eine Schutzbrille oder ein Gesichtsschild tragen.
  • Kontaktpunkte wie Türklinken sind regelmäßig zu reinigen bzw. zu desinfizieren.
  • Es ist für ausreichende Durchlüftung zu sorgen.
  • Auf eine Bewirtung der Kunden ist nach Möglichkeit zu verzichten.

(Die genannten Corona-Schutzmaßnahmen stellen nur einen Ausschnitt dar und werden von jedem Wellness-Studio entsprechend ergänzt und angepasst.)