Gutscheine bei Geschäftsaufgabe
Muss ein Gutschein bei Geschäftsaufgabe ausgezahlt werden?
Es ist immer schön, einen Gutschein geschenkt zu bekommen. Doch was passiert, wenn das Geschäft, das den Gutschein ausgestellt hat, seine Türen schließt und noch nicht eingelöste Gutscheine im Umlauf sind? Was passiert mit nicht eingelösten Gutscheinen bei einer Geschäftsaufgabe?
Die Lage in Deutschland: Anspruch auf Einlösung
Grundsätzlich haben Kunden, die im Besitz eines gültigen Gutscheins sind, einen rechtlichen Anspruch darauf, dass dieser eingelöst wird. Dieser Anspruch resultiert aus dem Vertrag, der durch den Kauf des Gutscheins zustande gekommen ist. Ein Gutschein stellt eine Forderung dar, die der Kunde gegenüber dem Geschäft hat. Diese Forderung erlischt nicht automatisch mit der Geschäftsaufgabe. Der Wert des Gutscheins bleibt bestehen und der Kunde kann die Einlösung verlangen.
Eine Geschäftsaufgabe kann auf zwei verschiedene Arten erfolgen: als Insolvenz oder in Form einer freiwilligen Auflösung. Je nach Art ergeben sich unterschiedliche Konsequenzen für noch nicht eingelöste Gutscheine.
1. Insolvenzverfahren
Wenn ein Unternehmen insolvent wird und ein Insolvenzverfahren eröffnet wird, gelten besondere Regeln. Gutscheine stellen in diesem Fall Forderungen der Kunden an das insolvente Unternehmen dar. Sie können und dürfen jedoch nicht mehr eingelöst werden. Stattdessen müssen die Kunden ihre Forderungen beim Insolvenzverwalter anmelden. Die Auszahlung erfolgt dann im Rahmen der Insolvenzmasse je nach Verfügbarkeit der Mittel, oft jedoch nur anteilig.
2. Liquidation des Unternehmens ohne Insolvenz
Bei einer freiwilligen Liquidation (Auflösung) des Unternehmens müssen die Verantwortlichen sicherstellen, dass alle Verpflichtungen erfüllt werden. Dazu gehört auch die Einlösung von Gutscheinen. Ist eine Einlösung nicht mehr möglich, da das Unternehmen seine Tätigkeit bereits eingestellt hat, dann müssen die verantwortlichen Unternehmer den Gutscheinwert an den Gutscheinbesitzer auszahlen.
Praktische Tipps für Gutscheininhaber
Schnelles Handeln
Sobald Kunden von einer bevorstehenden Geschäftsaufgabe erfahren, sollten sie ihre Gutscheine so schnell wie möglich einlösen. Eine Verzögerung kann dazu führen, dass der Wert des Gutscheins verfällt, insbesondere wenn das Geschäft insolvent wird.
Kontaktaufnahme
Kunden sollten Kontakt zum Unternehmen oder dem Insolvenzverwalter aufnehmen, um Informationen zur Einlösung der Gutscheine zu erhalten. Oft werden auf der Webseite oder im Ladengeschäft entsprechende Hinweise veröffentlicht.
Praktische Tipps für Geschäftsinhaber
Gutscheine sind ein beliebtes Mittel, um Kunden zu binden und den Umsatz zu steigern. Aber Geschäftsinhaber gehen damit auch eine Verpflichtung ein, die zum Ende der geschäftlichen Tätigkeit finanzielle Herausforderungen mit sich bringen kann. Es empfiehlt sich also rechtzeitig vorzusorgen und das Gutschein-Geschäft entsprechend zu planen.
Als Partner unserer Wellness-Gutscheine oder bei Generierung von Gutscheinen über unsere individuellen Gutschein-Shops brauchst du dir im Falle einer Geschäftsaufgabe keine Gedanken über nicht eingelöste Gutscheine zu machen.
Wichtiger Hinweis: Dieser Artikel stellt keinerlei Rechtsberatung dar. Die Informationen in diesem Artikel wurden sorgfältig und nach bestem Wissen recherchiert und zusammengetragen. Sie erheben keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Richtigkeit.

